Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 06_2022

1. Grundlagen & Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB ́s) sind maßgeblich für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig.
Soweit dies nicht explizit ausgeschlossen wird, behalten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei jeder weiteren, zukünftigen Zusammenarbeit ihre Gültigkeit.
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Beratungsvertrag kein Arbeitsverhältnis sondern ein Dienstverhältnis begründet wird.
Der Auftragnehmer sichert zu, dass er nicht scheinselbständig ist.

2. Vertragsinhalt

Der konkrete Inhalt der Dienstleistung wird in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart.
Alle anfallenden Dienstleistungen werden ausschließlich vom Auftragnehmer übernommen, ein Austausch der Beraterin/des Beraters im Lauf des Vertrags ist nicht zulässig.
Sollten Teilbereiche an Dritte übergeben werden, ist dies vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen.

3. Vertrag

Mit Ablauf der letzten vereinbarten Sitzungen endet der Vertrag, es sei denn, er wird schriftlich durch eine neue Vereinbarung fortgeschrieben.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(siehe Punkt 11. Nichtausführung der Dienstleistung / vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses)
Bei Ausspruch einer Kündigung durch eine Vertragspartei ist unverzüglich ein Auswertungsgespräch unter Teilnahme aller am Prozess Beteiligten zu führen.

4. Geistiges Eigentum

Alle vom Auftragnehmer geschaffenen Leistungen können vom Auftraggeber frei verwendet werden.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet abgesehen von einer Verletzung an Leben, Körper und Gesundheit grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer ist eine Haftung jedoch nicht ausgeschlossen, wenn es sich dabei um einen vertragstypischen, vorhersehbaren und Ihm zurechenbaren Schaden handelt. Die Haftung beschränkt sich auf den Wert des Auftrags.
Eine Haftung gegenüber Dritten ist zu jeder Zeit ausgeschlossen.

6. Geheimhaltung / Stillschweigen

Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus.
Supervisor*innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen, gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse aus seiner Arbeit für den jeweiligen Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung für seine professionellen Zwecke zu verwenden.

Im Innenverhältnis kann der Auftragnehmer Rückmeldung zu Inhalten und Prozess im Kontext von Zwischen- und Abschlussauswertung an den Auftraggeber, Leitungspersonen, oder andere grundsätzlich Berechtigte nur insoweit weitergegeben, als dieses im Vertrag transparent vereinbart wurde.

Die Teilnehmer der Beratung werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es sinnvoll und notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder Prozess einer Supervision oder eines Coachings intern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem Auftragnehmer und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.

7. Datenschutz

Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen vom Auftragnehmer erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.

Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den Auftragnehmer dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggeber ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann. Der Auftragnehmer wird zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch den Auftraggeber bzw. die Teilnehmer des Beratungsprozesses ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).

Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den Auftraggeber eintreten. Ein Widerruf muss schriftlich, bzw. per E-Mail erfolgen. Sofern der Auftragnehmer Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die er für die Beratung benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.

8. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen vorliegen und informiert ihn über alle Umstände und Vorgänge, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers relevant sind.

Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, im notwendigen Maße bei der vertraglich vereinbarten Tätigkeit mitzuwirken (Bereitstellung von Ressourcen, Räumlichkeiten, Informationen, etc.)

Sollte trotz Fristsetzung eine Mitwirkung des Auftraggebers im erforderlichen Maße nicht erfolgen, kann der Auftragnehmer den Vertrag jederzeit kündigen.

9. Honorar

Das Honorar wird nach jeder erbrachten Sitzung fällig.

Folgende anfallende Zusatzkosten sind gegen Vorlage der Rechnung vom Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu ersetzen:

  • Barauslagen,
  • Spesen,
  • Reisekosten,
    (Bei Anreise mit dem PKW werden 0,50€ je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg berechnet)
  • Kosten für Gesundheitsnachweise,
  • Visa,
  • etc.

10. Absage von Terminen und Abrechnungsmodalitäten

Sollten Termine durch den Auftraggeber abgesagt werden, muss dies schriftlich mitgeteilt werden.
Das Honorar (ohne Fahrtkosten) wird wie folgt in Rechnung gestellt:

  • bis zu einem Monat vor Sitzungstermin: keine Berechnung von Ausfallhonorar
  • bis zu zwei Wochen vor Sitzungstermin: 50 % des Honorars als Ausfallhonorar
  • ab fünf Tage vor Sitzungstermin: 100 % des Honorars als Ausfallhonorar

Sollte eine Sitzung auf Wunsch des Auftragnehmers oder Auftraggebers verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.

Sollte der Auftragnehmer einen Termin absagen müssen, wird er den Auftraggeber umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.

11. Nichtausführung des Werkes / vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses

Wird das Werk nicht ausgeführt, wegen

  • Gründen auf Seiten des Auftraggebers (z.B. keine Bereitstellung notwendiger Ressourcen, unterlassene Zahlungen, etc.)
  • einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber
  • einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer
  • veränderter behördlicher/gesetzlicher Rahmenbedingungen, Rechtsvorschriften, Beschlüssen, etc., die eine Durchführung zu den vereinbarten Terminen in der geplanten Form verbietet, deutlich erschwert oder eine Durchführung unter diesen Bedingungen nicht mehr sinnvoll ist,

so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars/ Stundenanzahl abzüglich ersparter Aufwendungen vor.

Diese werden mit 30 Prozent des Honorars für die, bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses, noch nicht erbrachten Leistungen pauschaliert vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen befreit.

12. Gesundheitliche Vorsorge

Der Auftraggeber ist bei der der Vorbereitung und Durchführung von Workshops und Meetings für die Gewährleistung und Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen gesundheitlichen Rahmenbedingungen und den Schutz der Teilnehmer und deren Umfeldes verantwortlich.

13. Referenz

Der Auftraggeber stimmt einer Nennung als Referenz auf der Webseite des Auftragnehmers zu.

14. Schlussbestimmungen

Alle Vertragsparteien bestätigen, dass, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht wurden und verpflichten sich, gegenseitig umgehend über Änderungen zu informieren.

  • Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform;
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.
  • Für den geschlossenen Beratungsvertrag und alle sich ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.